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Müssen Ruheräume im Kellerbereich über ausreichend Tageslicht und eine natürliche Belüftung verfügen?

nicht als zweiter Fluchtweg geeignet, da es im Notfall sein kann, dass der Bereitschaftsraum durch Beschäftigte genutzt wird. Hier ist davon auszugehen, dass der Raum abgedunkelt (Vorhänge oder Jalousien vor dem Fenster) wurde und es dadurch zu Schwierigkeiten bei der Benutzung des Notausgangs kommen kann. Hier sollte eine andere Lösung angestrebt werden.zu 2.Unter der Nummer 3.4 Absatz 2 ArbStättV wird gefordert ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 19194