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Muss beim Neubau von Arbeitsstätten, in denen Frauen arbeiten, immer ein Ruheraum für schwangere und stillende Frauen berücksichtigt werden?

Die Forderung zur Einrichtung von Ruheräumen ergibt sich aus Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) : "Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können."Konkretisiert wird diese Forderung durch den Punkt 6 "Einrichtungen für schwanger ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 18841