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Ab welcher Beschäftigtenzahl benötigt man einen Ruheraum?

ist nicht an die Zahl der Beschäftigten geknüpft. Ob ein Bereitschaftsraum erforderlich ist, hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 ArbStättV zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Das Ergebnis ist nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 21.06.2023

Dialog: 24019