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Müssen Ruheräume im Kellerbereich über ausreichend Tageslicht und eine natürliche Belüftung verfügen?

, dass Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend mit Tageslicht beleuchtet sein und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Diesen Ansprüchen genügt der von Ihnen beschriebene Raum nicht und ist somit nicht als Bereitschaftsraum zulässig.In dem Raum muss eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein, siehe hierzu die ASR A3.6 "Lüftung ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 19194