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Müssen den Beschäftigten auf Baustellen Kühlschränke zur Verfügung gestellt werden?

für Baustellen": Dort heißt es:"(1) Für Beschäftigte auf Baustellen ist ein Pausenraum oder ein Pausenbereich vorzusehen, da die Voraussetzungen nach Punkt 4.1 Abs. 3 in der Regel gegeben sind. (2) Abweichend von Punkt 7 Abs. 1 ist auf Baustellen ein Pausenraum oder Pausenbereich nicht erforderlich, wenn bis zu vier Beschäftigte eines Arbeitgebers gleichzeitig längstens eine Woche oder höchstens 20 ...

Stand: 04.06.2018

Dialog: 7854