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Kann ein Friseurbetrieb auf einen Pausenraum verzichten, wenn sichergestellt wird, dass während der Pausenzeit keine Kunden im Salon sind?

Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 4630