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Wie ist der Begriff Arbeitsstätte in Bezug auf Pausenräume zu sehen?

Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42213

Darf ein Pausenraum im Keller eingerichtet werden?

der Arbeitsstätte, die nur gelegentlich genutzt werden (z. B. Maschinenräume, Lager, Archive, Teeküchen)...."Unter 20. Ausreichend Tageslicht (Nummer 3.4 des Anhangs) wird noch Folgendes erläutert:"Frage:Was bedeutet „möglichst ausreichend“ Tageslicht“?Antwort:Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht ...

Stand: 01.09.2023

Dialog: 26240