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Haben Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf eine Möglichkeit zum Wärmen und Kühlen von Speisen und Getränken im Feuerwehrhaus?

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG), gelten Unfallverhütungsvorschriften für „Unternehmer" und „Versicherte" (weiter Geltungsbereich, § 1 der DGUV Vorschrift 1). Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs der Einrichtung sowie ehrenamtlich Tätige etc. werden zwar als „Versicherte" vom Schutzbereich des Rechts der Unfallversicherung (SGB VII) erfasst, im Regelfall nicht jedoch in den Geltungsbereich ...

Stand: 18.08.2020

Dialog: 43255