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Kann ein Großraumbüro der IT zu einem Drittel mit Stellwänden abgetrennt werden, um dort einen Pausenbereich für die Beschäftigten einzurichten?

. B. durch mobile Trennwände, Möbel oder geeignete Pflanzen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Situation der Pausenbereiche eigenverantwortlich zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. Wenn die genannten Anforderungen eingehalten ...

Stand: 22.03.2019

Dialog: 42643