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Ist in einer Betriebsstätte ein Pausenraum einzurichten bzw. vorzuhalten, wenn die Arbeitnehmer dort mit einer Arbeitszeit von maximal 6,0 h pro Tag beschäftigt sind?

Arbeitsräume können z. B. Registraturen oder Bibliotheken sein."Fazit:Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber auch die Thematik der Pausenräume zu betrachten und die entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Da in Ihrem Fall die Beschäftigten nur maximal 6 Stunden am Tag beschäftigt ...

Stand: 19.04.2018

Dialog: 30410