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Kann ein Großraumbüro der IT zu einem Drittel mit Stellwänden abgetrennt werden, um dort einen Pausenbereich für die Beschäftigten einzurichten?

Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen. In Pausenbereichen soll dieser Wert nicht überschritten werden.(8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein....(11) Pausenräume und Pausenbereiche müssen- über möglichst ausreichend Tageslicht verfügen und ausreichend beleuchtet sein (siehe ASR A3.4 „Beleuchtung ...

Stand: 22.03.2019

Dialog: 42643