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Haben Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf eine Möglichkeit zum Wärmen und Kühlen von Speisen und Getränken im Feuerwehrhaus?

sind."In der Anlage 1 ist auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aufgelistet. Gemäß § 3a Abs.1 Satz 2 ArbStättV gilt: "Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz ...

Stand: 18.08.2020

Dialog: 43255