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Ist in einer Betriebsstätte ein Pausenraum einzurichten bzw. vorzuhalten, wenn die Arbeitnehmer dort mit einer Arbeitszeit von maximal 6,0 h pro Tag beschäftigt sind?

Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arb ...

Stand: 19.04.2018

Dialog: 30410