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Ist in einem Fahrradgroßhandel das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verboten?

 besteht, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten (§ 8 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 Abs. 3 Nummer 7 Biostoffverordnung (BioStoffV)). Die Beschäftigten sind dementsprechend zu unterweisen.  ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 12360