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Muss bei der Berechnung der Größe eines Pausenraums jeder Beschäftigte gezählt werden oder gibt es einen "Gleichzeitigkeitsfaktor"?

Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sin ...

Stand: 27.01.2025

Dialog: 27294