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Muss ein Kindergarten über einen separaten Pausenraum für die Beschäftigten verfügen?

erfahrungsgemäß auf Grund des Verhaltens der Kinder und/oder der Eltern auch während der Beschäftigtenpausen betreten, scheidet dieser Raum als Pausenraum für die Beschäftigten aus. Der Arbeitgeber muss dann einen anderen Raum als Pausenraum herrichten oder schaffen, in dem die Ruhepausen ungestört genommen werden können.Hinweis:Auf die Seite www.sichere-kita.de möchten wir hinweisen. ...

Stand: 04.06.2024

Dialog: 8675