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Ist es zulässig, dass sich die einzige Zugangstür zu einem Labor in einem Pausen- und Ruheraum befindet?

die Gestaltung des Pausenraumes zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierzu gehört auch die Gestaltung der Eingangstür. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. Die von Ihnen beschriebene Eingangstür in das Labor wäre nur zulässig, wenn während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen stattfinden ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42394