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Kann ein Großraumbüro der IT zu einem Drittel mit Stellwänden abgetrennt werden, um dort einen Pausenbereich für die Beschäftigten einzurichten?

Unter der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräu ...

Stand: 22.03.2019

Dialog: 42643