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Gibt es Vorschriften, wie die Alarmüberwachung in einem Bürogebäude mit behinderten Menschen erfolgen soll?

-Sinne-Prinzip mindestens für zwei der drei Sinne "Hören, Sehen, Tasten" zugänglich sein (z. B. gleichzeitige optische und akustische Alarmierung)."Unter der Nummer 4 Absatz 3 ist noch nachzulesen, dass zum Ausgleich einer nicht mehr ausreichend vorhandenen Sinnesfähigkeit (insbesondere Sehen oder Hören) das Zwei-Sinne-Prinzip zu berücksichtigen ist.Weitere Vorgaben für eine Alarmüberwachung ...

Stand: 07.04.2024

Dialog: 43594