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Muss in einem viergeschossigen Gebäude pro Etage entsprechend den vorhandenen Beschäftigte die in der ASR vorgegebene Ausstattung der sanitären Anlagen vorhanden sein?

Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelege ...

Stand: 06.03.2019

Dialog: 42606