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Muss einem die Firma das Geld für öffentliche Bezahltoiletten erstatten, wenn keine andere Toilette zur Verfügung steht?

, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.Nach § 1 Absatz 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Baustelle der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Dies trifft, unserer Einschätzung nach, auf die von Ihnen angesprochene Tätigkeit zu und somit sind die Regelungen ...

Stand: 15.01.2025

Dialog: 42992