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Gibt es eine Arbeitsstättenvorschrift aus der hervorgeht, dass auf Baustellen für den Winterbetrieb beheizte Toiletten vorgehalten werden müssen?

Diese Forderung ergibt sich aus der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es unter dem Punkt 8.2 (2):"Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in der Zeit vom 15.10. bis 30.04. beheizbar sein."Hinweis:Wie Kommentierungen zu Soll-Bestimmungen aus dem Verwaltungsrecht entnommen werden kann, will der Gesetzgeber für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen. Nur im Ausnahmefall ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 22390