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Dürfen Mitarbeiter einer Fremdfirma (LKW-Fahrer, die etwas angeliefert haben, keine stark verschmutzende Tätigkeit) als Einzelperson in den für unsere Mitarbeiter installierten Waschräumen duschen?

wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).Sollen vorhandene Waschräume von Besuchern und Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber gemeinsam genutzt werden, müssen die Arbeitgeber prüfen, ob diese Waschräume öfter geprüft und gereinigt werden müssen als ein Waschraum, der ausschließlich den eigenen Beschäftigten zur Verfügung ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 42525