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Gibt es in der Altenpflege eine Vorgabe zur Trennung von Kleidung, die während der Pflege getragen wird, und der Privatkleidung?

der TRBA 250. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ggf. unter Hinzuziehung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Erfordernis der Schutzkleidung und somit die Schwarz-/Weiß-Trennung der Aufbewahrungsmöglichkeiten bewerten und festlegen. ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 5202