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Sind für Außendienstmonteure Umkleideräume mit Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- bzw. Straßenkleidung vorzusehen?

Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte N ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 3564