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Sind für Außendienstmonteure Umkleideräume mit Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- bzw. Straßenkleidung vorzusehen?

, dass in dem Gebäude des Kunden ein Raum zum Umkleiden gestellt wird. Läßt sich dies nicht einrichten, so muss vor Ort eine geschützte Umkleidemöglichkeit durch den Arbeitgeber geschaffen werden. Bei größeren Bauvorhaben werden zu diesem Zwecke Baustellenwagen oder -container bereitgestellt. Sollten diese Möglichkeiten alle nicht geifen, so muss die vorhandene Umkleidemöglichkeit am Firmensitz genutzt ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 3564