Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf im Nebenraum eines Umkleideraumes ein Instandhaltungslager eingerichtet werden, wenn das Betreten nur durch den Umkleideraum möglich ist?

Grundsätzlich ist für die Einrichtung eines Umkleideraumes die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang heranzuziehen. Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...

Stand: 25.08.2017

Dialog: 22469