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Darf auf einer Baustelle die Waschgelegenheit sich in 5 Minuten Entfernung befinden?

vor und nach der Arbeit grundsätzlich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Umkleide- und Waschzeiten sind dann zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu zählen, wenn sie aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen ausdrücklich im Arbeitsschutzrecht vorgeschrieben werden, z. B. beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Dieses müsste in der vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft ...

Stand: 15.09.2017

Dialog: 14489