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Ergibt sich aus dem Arbeitsstättenrecht, dass in Wohnungen, die vom Arbeitgeber für Auszubildende bereitgestellt werden, ein Verbandskasten vorhanden sein muss?

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt der Beschäftigtenbegriff des Gesetzes inkl. der hierauf erlassenen Verordnungen auch für die zur Berufsbildung Beschäftigten. Die Zielsetzung und somit der Anwendungsbereich des ArbSchG umfasst somit auch Auszubildende.Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch Unterkünfte. Da ...

Stand: 31.03.2025

Dialog: 44091