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Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für Kabelschächte?

, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern. Ein Kabelschacht, zu dem Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, fällt damit grundsätzlich unter den Begriff der Arbeitsstätte (siehe auch Abschnitt C der Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung). Welche Maßnahmen im Detail ...

Stand: 16.05.2017

Dialog: 3510