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Müssen in einem Reinigungsunternehmen mit wechselnden Einsatzorten Toiletten für die Beschäftigten bereitgestellt werden?

und entsprechend dem Ergebnis die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Bei Fragen der Hygiene ist immer der Betriebsarzt zu beteiligen. Kommt der Arbeitgeber zu dem Ergebnis (wovon auszugehen ist), dass eine Toilette erforderlich ist, könnte z. B. eine entsprechende (schriftliche) Vereinbarung mit dem/einem Hausmeister, einer Gaststätte, einem Kaufhaus oder einer Tankstelle geschlossen werden, mit dem Ziel ...

Stand: 18.07.2017

Dialog: 19564