Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für Kabelschächte?

, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern. Ein Kabelschacht, zu dem Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, fällt damit grundsätzlich unter den Begriff der Arbeitsstätte (siehe auch Abschnitt C der Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung). Welche Maßnahmen im Detail ...

Stand: 16.05.2017

Dialog: 3510

Müssen wir in einem mehrstöckigen offenen Innenraum Maßnahmen vorsehen, dass keine Gegenstände aus oberen Etagen auf die ebenerdige Verkehrsfläche fallen können?

Grundsätzlich ist hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 2.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herab ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 42591