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Steht den Arbeitnehmern in Büroräumen ein abschließbares persönliches Wertfach zu?

sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn die Umstände dies erfordern."Konkretisiert werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Im vorliegenden Fall ...

Stand: 03.09.2025

Dialog: 6179