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Sind landwirtschaftliche Felder Arbeitsstätten im Sinne des § 2 der ArbStättV? Müssen den Beschäftigten auf Feldern Toiletten zur Verfügung gestellt werden?

Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...

Stand: 20.06.2017

Dialog: 8472