Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Welche Kennzeichnungsfarben sind für Hubarbeitsbühnen vorgeschrieben, die nicht zulassungspflichtig sind bzw. nicht im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden?

Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesund ...

Stand: 19.07.2017

Dialog: 29816