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Darf ein Eingang zu einem Büro auch als Privateingang genutzt werden?

durch häufiges Stören (Personen, die die Wohnung mehrmals aufsuchen) geprüft und beachtet werden. Baurechtlich muss das Gebäude bzw. die Einheit zur gewerblichen Nutzung zugelassen sein. Weitergehnde Anforderungen, die sich aus dem Baurecht ergeben könnten können sie mit der für sie zuständigen Baubehörde absprechen.   ...

Stand: 16.05.2017

Dialog: 5818