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Welche Bestandsschutzregelungen gelten für Arbeitsstätten, die nicht der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen?

der Arbeitsstättenverordnung nur durch unverhältnismäßige Aufwendungen erreicht werden kann. „Ob die Aufwendungen unverhältnismäßig sind, lässt sich erst nach einer einzelfallbezogenen Abwägung zwischen den Kosten der erforderlichen Änderung und dem konkreten Nutzen, der durch die Änderung bewirkt wird, beantworten.“ (OVG Bremen, 22.06.1995, 1 BA 49/95).Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung nach Landesbaurecht kann darauf ...

Stand: 28.10.2022

Dialog: 30335