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Ist das Nichteinhalten des Standes der Technik eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung?

– als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen." Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere ...

Stand: 12.07.2017

Dialog: 11796