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Gilt die ArbStättV auch, wenn ich ausschließlich mit externen Dienstleistern eine soziale Einrichtung betreibe und keine eigenen Mitarbeiter beschäftige?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer ...

Stand: 24.11.2022

Dialog: 43720