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Sind die Notrufnummern 112 und 110 in einem Alarmplan zwingend vorgeschrieben, oder können auch interne Rufnummern angegeben werden?

schuldhaftes Verzögern, abgesetzt werden kann. Die vom Unternehmer zu treffenden organisatorischen Maßnahmen können z. B. in einem Alarmplan zusammengefasst werden. Als Meldeeinrichtung reicht unter Umständen das Telefon mit Angabe der Notrufnummer aus. Meldemöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben. Auch wenn Arbeiten von einer Person alleine durchgeführt ...

Stand: 16.05.2017

Dialog: 4277