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Welche Bestandsschutzregelungen gelten für Arbeitsstätten, die nicht der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen?

für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (ABl. EG Nr. L 393 S. 1). Soweit diese Arbeitsstätten oder ihre Betriebseinrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut oder die Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe wesentlich umgestaltet werden, hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit diese Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen mit den Anforderungen dieser Verordnung ...

Stand: 28.10.2022

Dialog: 30335

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