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Welche Bestandsschutzregelungen gelten für Arbeitsstätten, die nicht der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen?

nach außen in Nummer 3.4 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV können nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Arbeitsstätte bzw. Arbeitsräume wesentlich erweitert oder umgebaut werden.Für die Beurteilung, ob eine wesentliche Erweiterung oder ein wesentlicher Umbau vor-liegt, kommt es darauf an, ob diese Maßnahmen von ihrer Art und ihrem Umfang her geeignet sind, die Anforderungen ...

Stand: 28.10.2022

Dialog: 30335