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Dürfen Gebotszeichen für die Zeit, in der sie nicht gelten sollen, abgedeckt werden oder müssen sie vollständig entfernt werden?

Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausre ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43163