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Fallen Betriebsversammlungen auf dem Betriebsgelände in Betriebshallen mit einer Personenzahl über 500 unter die VStättVO?

der erforderlichen Einrichtungen und Geräte. Zu den Veranstaltungs- und Produktionsstätten zählen z.B. Theater, Freilichtbühnen, Mehrzweckhallen, Studios, Ateliers, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen, Schulen, Kabaretts, Varietés, Diskotheken, Kongreßzentren, Ausstellungen, Messen (vgl. DGUV Regel 115-002).Konkrete Vorgaben sind u. a. dem Regelwerk des Sachgebietes "Bühnen und Studios" der DGUV zu entnehmen. ...

Stand: 16.05.2017

Dialog: 9777