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Muss Erntehelfern, die auf einem Feld tätig sind, Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk zur Verfügung gestellt werden?

beurteilen. Dieser Passus gilt auch für Erntehelfer. Dabei muss er unter anderem auch für Arbeiten seiner Beschäftigten auf einem Feld, welches sich nicht in Reichweite der eigentlichen Betriebsstätte/Arbeitsstätte bzw. der Unterkünfte befindet, feststellen, ob es sich um Hitzearbeitsplätze handelt. Zur schnellen Bewertung könnte die DGUV Information 213-022 (BGI-GUV-I 7002) hilfreich sein http ...

Stand: 11.08.2020

Dialog: 21611