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Haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei hohen Sommertemperaturen für Getränke zu sorgen?

Nach Abschnitt 4.4 Absatz 5 der ASR A3.5 gilt: bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Getränken. Dies ist auch erfüllt - unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten ...

Stand: 30.07.2024

Dialog: 42760