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Ist das Nichteinhalten des Standes der Technik eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung?

Das deutsche Institut für Normung gibt unter www.din.de  eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen.Zitat:"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Daneben helfen sie im Fall einer möglichen Haftung: Wer DIN-Normen – als aner ...

Stand: 12.07.2017

Dialog: 11796