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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei einer Feier auf dem Betriebsgelände zu beachten, an der ca. 230 Angehörige und Kinder der Beschäftigten teilnehmen werden?

der Herstellung gefährlicher Erzeugnisse. Innerhalb eines Unternehmens treffen die Verkehrssicherungspflichten - und damit die Haftung - nicht nur den Unternehmensträger, sondern ggf. auch Organe und Arbeitnehmer. Durch tatsächliche Übernahme einer gefahrenabwehrenden Tätigkeit kann die Verkehrssicherungspflicht bei einem Dritten entstehen; der ursprüngliche Pflichtenträger bleibt zur Überwachung verpflichtet ...

Stand: 24.07.2023

Dialog: 11714