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Wann handelt es sich bei einem Umbau um eine wesentliche Änderung, so dass die neuen Anforderungen der ArbStättV umgesetzt werden müssen?

neu bekannt gemacht worden sind." In der Broschüre "Arbeitsstättenverordnung" Artikelnummer A225 des BMAS ist ab Seite 59 ff. noch folgendes nachzulesen:"Die Übergangsvorschrift in § 8 Absatz 1 Satz 1 der ArbStättV entstammt noch der ArbStättV aus dem Jahr 1975 (§ 56), die erstmals im Mai 1976 in Kraft getreten ist. Der § 56 der alten ArbStättV regelte in eingeschränkter Form den Bestandsschutz ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 42355