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Muss ein Handlauf über die komplette Treppenlänge gehen?

Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.In Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der ...

Stand: 11.04.2025

Dialog: 42573

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